Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 670633 |
Datum | 07.03.2011 13:03 MSG-Nr: [ 670633 ] | 10706 x gelesen |
Geschrieben von Thomas BräunerGut, aber dann sind wir uns auch einig. Für Dich sind die beispielhaften Kriterien (die mir auf UC's Nachfrage spontan eingefallen sind) so entscheidend, dass Du sie tatsächlich als harte (Auschluss-)Kriterien in eine Ausschreibung aufnimmst. Das ist auch so in Ordnung und das kann man auch so sehen.
Für andere mag das nicht so sein, die kommen vielleicht im Rahmen ihrer Bewertung dazu, sie nur als weiche Kriterien über die Punkteregelung drin zu lassen. Das kann ja jeder, der eine Ausschreibung veröffentlich für sich selbst entscheiden.
jeder kann alles mögliche reinschreiben, er braucht sich dann aber nicht wundern, wenn er alles mögliche bekommt - oder vor Gericht auf die Nase fliegt...
Geschrieben von Thomas BräunerAber, nur um das zum Abschluss nochmal zu betonen, es ging mir ja nur drum, eine Möglichkeit aufzuzeigen, mit Hilfe des Punktesystems harte Ausschlusskriterien bei Bedarf in weiche Bewertungskriterien umwandeln zu können.
1. Wozu das? Um einen beliebteren Anbieter doch noch zu bekommen?
2. Wenn Du das machst, wieso glaubst Du, dass das überhaupt Sinn macht, weil doch der Erfüller der harten Kriterien ja auch bei den weichen voll punkten müsste...?!?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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