Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 670776 |
Datum | 08.03.2011 08:50 MSG-Nr: [ 670776 ] | 10452 x gelesen |
Geschrieben von Olf RichterNicht den Hauch einer Ahnung, wie wertest Du es denn ?
Nur "0" oder "1", wird die Forderung erfüllt, gehts weiter, wird sie als Ausschlußkriterium nicht erfüllt dann nicht => Ausschluß....
Geschrieben von Olf RichterSicher sind das alles interessante wichtige Fragen, nur wird es bei so viel prüfen, hinterfragen bewerten wohl kaum jemals zu einem Ergebnis kommen.
Egal wie Hauptsache kompliziert und unübersichtlich muss es in deutschen Landen sein und das leider nicht nur bei solchen Dingen.
Ist nicht persönlich gemeint ;-)
Du kannst Dich ja mal mit den wie Unkraut aus dem Boden schießenden zentralen Vergabestellen o.ä. unterhalten, die sehen das ggf. noch viel unentspannter - v.a. wenn man deswegen die erste Klage verloren hat...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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