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Grundgesetz
Feuerwehrmann
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMängel beim Brandschutz (in Alten- und Pflegeheimen)4 Beiträge
AutorRain8er 8E., Grafenrheinfeld / Bayern671013
Datum09.03.2011 12:21      MSG-Nr: [ 671013 ]3440 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Andreas HackenschmidtJedoch entbindet es weder den Planer noch die genehmigenden Stelle davon, sich über die brandschutztechnische Konzeption Gedanken zu machen

Wenn man sieht, was teilweise geplant und genehmigt wird, während bei anderen Bauvorhaben unverhältnismäßig überzogen wird, können einem schon mal die Haare ausgehen.
Leider wird zu wenig darauf geachtet, was man plant und vor allem, welches Schutzziel angestrebt wird.

Geschrieben von Andreas HackenschmidtDas bestehende Gebäude teilweise keine anlagentechnischen Maßnahmen haben fällt unter den Bestandsschutz und ist, wie bei jedem anderen Gebäudetyp, bauordnungsrechtlich toleriert.
Das ist so nicht ganz richtig, mit dem Bestandsschutz. Was toleriert wird, ist die eine Sache.
Bestandsschutz fällt aber in dem Moment, wo Gefahr für Leib und Leben besteht. Dann ist der Brandschutz dahingehend, entsprechend dem Schutzziel anzupassen.

Wobei ich persönlich die Forderung nach Sprinkleranlagen in einem Altenheim für etwas zu hoch gegriffen finde.
Da gibt es bessere und vor allem auch günstiger Lösungen, um gerade Bestand den Brandschutz höher zu bringen.


Rainer Endres


*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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 08.03.2011 21:28 Lars7 T.7, Oerel
 08.03.2011 22:05 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
 08.03.2011 22:45 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 09.03.2011 12:21 Rain7er 7E., Grafenrheinfeld

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