Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Residenzpflicht für FF-Führungskräfte | 21 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 671015 |
Datum | 09.03.2011 12:31 MSG-Nr: [ 671015 ] | 5888 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Wehrführer
Wehrführer
Ich habe gerade eine Satzung meiner Zweitwehr durchgeblättert und dort ist festgehalten, dass ein FA
i) Bewohner der Stadt/Gemeinde sein muss (d.h. er muss nicht direkt im Stadtteil der Wehr wohnen)
ii) regelmäßig im Stadtteil für Einsätze und Übungen zur Verfügung stehen.
iii) als Führungskraft im Stadtteil der FF wohnen muss
Folglich wäre es hier gar nicht möglich, dass der WeFü wegzieht und gleichzeitig WeFü bleibt.
MkG
Johannes
Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.
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