Geschrieben von Peter LieffertzUnd dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes
Genau! Leider ist das per Gesetzt aber erst "am Schadensort". Ich habe jetzt schon etwas gestöbert, in anderen landesgesetzen ist dies eindeutiger geregelt.
Geschrieben von Peter LieffertzMerkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht!
Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.
Geschrieben von Peter LieffertzDas eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus
Wo es aber keine rechtliche Regelung gibt, wie in Bayern, muss es auf vernünftige Zusammenarbeit hinauslaufen.
Geschrieben von Peter Lieffertz(Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung)
Des Themas oder der ILS?
Gruß Knut
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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