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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen8 Beiträge
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671066
Datum09.03.2011 14:26      MSG-Nr: [ 671066 ]2377 x gelesen

Geschrieben von Peter LieffertzUnd dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes

Genau! Leider ist das per Gesetzt aber erst "am Schadensort". Ich habe jetzt schon etwas gestöbert, in anderen landesgesetzen ist dies eindeutiger geregelt.

Geschrieben von Peter LieffertzMerkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht!

Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.

Geschrieben von Peter LieffertzDas eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus

Wo es aber keine rechtliche Regelung gibt, wie in Bayern, muss es auf vernünftige Zusammenarbeit hinauslaufen.

Geschrieben von Peter Lieffertz(Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung)

Des Themas oder der ILS?

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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 09.03.2011 13:58 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
 09.03.2011 14:16 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:18 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:19 ., Frankfurt
 09.03.2011 14:26 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 14:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 14:53 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 19:57 Mark7us 7R., Höhenrain

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