News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stützpunktfeuerwehr in BY, war: Sonderrechte von Feuerwehrleuten | 16 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 671230 | ||
Datum | 10.03.2011 12:27 MSG-Nr: [ 671230 ] | 6359 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner meines Wissens nach kommt der Begriff der Stützpunktwehr aus den 70er Jahren. Damals wurde in BY die Gebietsreform durchgezogen. Die Feuerwehren der "neuen" Hauptorte der Gemeinde bekamen damals eine "bessere" Ausstattung als die restlichen Feuerwhren. In diesem Zusammenhang ist mir der Begriff der "federführenden Wehr" bzw. des "federführenden Kommandanten" bekannt. Eine Definition der Stützpunktwehr, die immer wieder mal zu hören ist wäre die, daß dort ein kompletter Zug stationiert sein muß. Gruß Harald | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|