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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStützpunktfeuerwehr in BY, war: Sonderrechte von Feuerwehrleuten16 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY671267
Datum10.03.2011 14:50      MSG-Nr: [ 671267 ]6410 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Harald DoliwaEine Definition der Stützpunktwehr, die immer wieder mal zu hören ist wäre die, daß dort ein kompletter Zug stationiert sein muß.

das kann eigentlich nicht sein, bzw. kenne ich nicht so, denn wir wurden (und werden) als Stützpunktwehr bezeichnet und hatten bis 1987 "nur" ein TSF und ein TLF 16/25. Erst danach ging´s mit der Ausrüstung "bergauf".

Geschrieben von Harald DoliwaIn diesem Zusammenhang ist mir der Begriff der "federführenden Wehr" bzw. des "federführenden Kommandanten" bekannt.


Die federführende Wehr ist ja im BayFwG bezeichnet als Wehr, die im Gemeindebereich die beste Ausrüstung hat. Der Kommandant dieser Wehr wird dann vom BGM als federführender Kommandant eingesetzt. Er soll die Feuerwehren der Gemeinde koordinieren, v.a. im Bezug auf Beschaffung und auch Ausbildung. Auch kann er im Gemeindebereich die EL übernehmen. Das kann (und wird manchmal) aber ganz leicht ins Auge gehen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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 09.03.2011 13:48 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
 09.03.2011 14:22 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.03.2011 14:28 ., Frankfurt
 09.03.2011 14:31 Knut7 K.7, Nordendorf
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 10.03.2011 10:28 Knut7 K.7, Nordendorf
 10.03.2011 10:29 ., Frankfurt
 10.03.2011 10:27 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 10.03.2011 10:54 Adol7f H7., Rosenheim
 10.03.2011 12:09 Anto7n K7., Mühlhausen
 10.03.2011 12:27 Hara7ld 7D., Edenstetten
 10.03.2011 14:50 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.03.2011 14:39 Chri7sti7an 7F., Wernau

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