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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe an 3 Hersteller | 384 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 671516 | ||
Datum | 12.03.2011 08:45 MSG-Nr: [ 671516 ] | 566897 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob Theobald Eine Klage gegen den „Haus- und Hoflieferanten“ kann auch mal schnell nach Hinten losgehen. Ich möchte nicht Wissen in wie vielen Ausschreibungen der letzten 10 Jahre gewisse Alleinstellungsmerkmale enthalten waren und somit auch nur ein einziger Aufbauhersteller in Frage kam. Was passiert eigentlich, wenn ein Konkurrent/Mitbewerber das (oder schlicht grobe handwerkliche Schnitzer) zur jeweiligen Ausschreibung so auch dokumentiert hat, aber damals keine Lust (keinen Bedarf) hatte zu klagen - und die nun beschlagnahmten Akten im Kartellamt liegen und das dort gelesen wird? Geschrieben von Jakob Theobald Anders gesagt, macht Euch doch mal den Spaß und vergleicht bei Euch die Anzahl der Fahrzeuge der verschiedenen Aufbauhersteller. Welcher dominiert? das kannst Du so nicht sehen... Wir hatten auch schon jede Menge Anfeindungen/Verdächtigungen und ich garantiere Dir, dass hier keiner "mauschelt", weil dazu hänge ich und wir zu sehr an meinem/unserem Job! Es hängt nämlich immer auch davon ab, welcher Hersteller überhaupt bietet (nur auf Gebote kannst Du zuschlagen!) oder ob überhaupt noch einer bietet, noch dazu, wenn er ggf. für weniger Arbeit/Leistung/Kontrolle ggf. bei anderen mehr verdienen kann.... Geschrieben von Jakob Theobald Das Hauptproblem dürfte aber der Unterschied des Fahrzeuges laut Ausschreibung und des Fahrzeuges in der Realität sein. Solche Änderungen sind durchaus nicht selten, aber ein Fach anders ist nicht das Problem.... (Da gibts auch jede Menge Probleme, die auf Seiten der Auftraggeber die Ursache haben, z.B. Beistellungen die nicht genau definiert sind, oder sogar völlig anders aussehen, als eigentlich beschrieben.) Geschrieben von Jakob Theobald Am Schluss bekommen wohl ein paar wenige Kommunen etwas Geld zurück das bekommen ohne Sammelklage bzw. -lösung nur die, die klagen UND einen Schaden nachweisen können, oder es tatsächlich schaffen, eine Kartellstrafe in der Ausschreibung (Nebenbedingungen o.ä.) auch durchzusetzen. (Wenn einer von letzterem erfährt bitte ich um Nachricht mit Details!) Wie aber ein "Milliardenschaden" (nicht Umsatz!) in dem Bereich entstanden sein soll, muss man mir nochmal genauer erklären... ich hoffe auf einen Fehler der Presse... Nochmal: für einen Erfolg gegen die Firmen muss jeder behauptete Schaden auch nachgewiesen werden, entweder vor Gericht im Einzelfall oder in einer Pauschaleinigung aller gegen die Beteiligten. Mit Behauptungen, die offensichtlich bar jeder Realität sind kommt keiner weiter und man erreicht höchstens das Gegenteil - also schädigt ggf. auch die, die sich seriös um die Aufarbeitung kümmern. http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1804534/Milliardenschaden-durch-Kartell-entstanden.htmlhttp://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1804534/Milliardenschaden-durch-Kartell-entstanden.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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