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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaStandorte und Zuständigkeitsbereich GW-G in Bayern9 Beiträge
AutorTim 8R., Hof / Bayern673111
Datum18.03.2011 16:07      MSG-Nr: [ 673111 ]2850 x gelesen

Geschrieben von Andreas Mayer
die ca. 40 GW-G erscheinen mir aber etwas wenig für insgesamt 96 LKR und kreisfreie Städte.
Wenn man davon ausgeht, dass bei einem größeren Einsatz sicherlich ein GW-G nicht ausreicht.
Gibt es keine Vorgaben, dass ein LKR einen eigenen GW-G vorhalten muss oder ähnliche Verteilungsschlüssel?


Also ich kann nur für meine Region reden, aber hier im Landkreis gibt es dann noch Wehren die über eine Gefahrgutausrüstung verfügen. Insgesamt im Landkreis sechs Stück, also zwei pro Inspektionsbereich. Diese beiden bilden dann jeweils einen "Gefahrgutzug" pro Inspektionsbereich. Hinzu kommt dann jeweils der überörtliche Teil vom Hofer Gefahrgutzug mitsamt dem GW-G.

Ob und wie die Ausrüstung der Wehren vom Landkreis her geregelt ist, kann ich allerdings nicht sagen!

Gruß Tim


P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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