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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sprungpolster 60 | 25 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 673618 | ||
Datum | 21.03.2011 16:29 MSG-Nr: [ 673618 ] | 9570 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Da ich mit dem berteffenden Feuerwehr-Chef zusammen studiert und wir zig Stunden in Vorlesungen zum Thema Baulicher Brandschutz verbracht haben sei dir versichert, dass er sich im Bauordnungsrecht recht gut auskennt. Gut, wenn die Gebäude über zwei bauliche Rettungswege verfügen und es nur um den "Normtoten" im 20. OG geht, dann wird hier, auch in Anbetracht der begrenzten Einsatzmöglichkeiten des Sprungretter, Geld für einen Einsatzfall ausgegeben, der vermutlich sehr selten ist und dabei auch nur bedingt zum Erfolg führt. Außerdem dürfte es den Normtoten, im Zuge der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, ja theoretisch bald nicht mehr geben. Sollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert. | ||||
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