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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Achtung: Fliegende Rehe! | 21 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 674611 | ||
Datum | 28.03.2011 12:39 MSG-Nr: [ 674611 ] | 6669 x gelesen | ||
Ich kenn mich da jetzt absolut nicht aus, aber ich meine, die Polizei ist nur dazu berechtigt ein Reh zu erlegen, wenn dieses sehr schwere Verletzungen hat und sich nur noch quält. Da darf dann der Polizist "den Rest" erledigen. Bei einem völlig gesunden Reh/Hirsch sieht das jedoch anders aus. Das dürfen Polizisten IMHO nicht. Die Hirsche/Rehe müssen fachmännisch vom Jäger erlegt werden. MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | ||||
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