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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Zirndorf / Bayern | 674867 | ||
Datum | 29.03.2011 17:14 MSG-Nr: [ 674867 ] | 18923 x gelesen | ||
So,nun bin ich selbst fündig geworden: In der BGI 769 findet sich folgende Passage: "Bei Nennspannungen über AC 1000 V/DC 1500 V muss vor und hinter der Arbeitsstelle eine Verbindung mit der Rückleitung hergestellt werden" Das bedeutet nach meinem Verständnis zwar, dass unter AC 1000 V/DC 1500 V - also im U-Bahn- bzw. Straßenbahnbereich diese Regel nicht zwingend greift, aus den von Andreas geschilderten Gründen ist es in der besonderen Situation eines Feuerwehreinsatzes mit einem Schienenfahrzeug aber auch dann natürlich sinnvoll. Schöne Grüße Peter | ||||
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