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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 674873 | ||
Datum | 29.03.2011 18:12 MSG-Nr: [ 674873 ] | 18833 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Saul das bedeutet nach meinem Verständnis zwar, dass unter AC 1000 V/DC 1500 V - also im U-Bahn- bzw. Straßenbahnbereich diese Regel nicht zwingend greift Eben nicht, BGI 769 4.2.4: Bahnerden bei Spannungen bis 1000 V/DC 1500 V In aller Regel können die nachfolgend genannten Bedingungen für einen Verzicht auf eine Verbindung mit dem Rückleiter von den vor Ort tätigen Elektrofachkräften nicht festgestellt werden, so dass auf Erden und Kurzschließen nicht verzichtet werden kann. Das Erden vor und hinter der Arbeitsstelle ist auch erforderlich um die Induktionsspannung vom Fahrdraht des Nachbargleises abzubauen, diese kann bis zu 8kV an einem freigeschalteten nicht geerdeten Fahrdraht betragen wenn der Fahrdraht des Nachbargleises unter Spannung steht. Zwischen den beiden Arbeitserden entsteht ein sicherer Bereich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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