News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Zirndorf / Bayern | 674877 | ||
Datum | 29.03.2011 18:41 MSG-Nr: [ 674877 ] | 18737 x gelesen | ||
Hallo Andreas, was Du zitierst habe ich auch gelesen und die Geschichte mit der Induktionsspannung ist mir bekannt. Ich habe auch persönlich keinerlei Veranlassung, künftig von den bewährten Sicherheitsregeln abzuweichen oder diese in Zweifel zu ziehen. Fakt ist aber, dass von Seiten der hiesigen Verkehrsbetriebe darauf hingewiesen wurde, dass eine Absicherung wie bei der Feuerwehr üblich, weder in jedem Fall erforderlich noch vorgeschrieben sei. Aus der BGI 769 lese ich nur eine Verpflichtung für den Hochspannungsbereich heraus (im Sinne von vor und hinter der Est. zu erden). Dass im Bereich unter 1000 V/DC 1500 V dennoch geerdet werden muss, wird kein Feuerwehrmann in Abrede stellen. Mir ging es mit meiner Frage konkret darum, ob in irgendwelchen VDE-Richtlinien (z.B. DIN VDE 0105-103?) dazu eine klare Aussage existiert... um im Dialog mit den Verkehrsbetrieben darauf verweisen zu können. Schöne Grüße Peter | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|