Geschrieben von Jürgen M@yerIch verkneife mir jetzt einen persönlichen Kommentar zu diesem Stuss und verweise stattdessen mal auf folgende Aufstellung:
So lange sowohl die Unfallkasse des Landes Rheinlandpfalz und andere Forenteilnehmer meine Meinung teilen:
Geschrieben von Henning KochDeutschland, 2011.
Ohne Ausfallerscheinungen gilt man als Autofahrer bis 1,1 Promille (und als Radfahrer vermutlich bis 1,6 Promille) als Fahrtüchtig.
Ab 0,5 Promille begeht man aber dabei schon eine OWi, die auch empfindlich bestraft wird!
Dass zwischen "alles ist schön" und "Strafverfahren wegen Ausfallerscheinung" ein sehr schmaler Grat ist, wurde hier ja schon besprochen. Dementsprechend ist die Empfehlung, nur unterhalb von 0,3 Promille ein Fahrzeug zu führen unbedingt eine gute Idee, aber die Rechtslage ist halt komplizierter.
Gruß,
Henning
... werde ich solchen "Stuss" wohl weiter verzapfen.
Geschrieben von Jürgen M@yerWenn du meinst das ein Feuerwehrangehöriger mit Sprachstörungen, erhöhter Risikobereitschaft und lallender Aussprach im Einsatz tollerierbar ist
Solch Zustand kann ich manchem Forumsteilnehmer Feuerwehrmann nach Alarmierung schon als Nüchternzustand diagnostizieren.
Geschrieben von Jürgen M@yerdann kannst der meinentwegen an Einsätze alleine und ganz weit weg von mir teilnehmen. Aber nicht da wo ich in irgendeiner Form (Einsatzkraft, Führungskraft usw.) beteiligt bzw. betroffen bin.
Keine Angst, nachdem ich nicht mehr bei einer TUIS-Feuerwehr angestellt bin, wird sich die Wahrscheinlichkeit wohl in Grenzen halten.
Gruß Knut
P.S.: Zu meiner Ausbildungszeit war es sogar bei der BF erlaubt Bier während des Dienstes zu trinken. Also, so ganz falsch kann ich doch nicht liegen, oder?
Nur weil ich paranoid bin heisst das nicht dass Sie nicht hinter mir her sind!
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