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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | vorgesehene Prüfungen an PA | 3 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 675339 | ||
Datum | 01.04.2011 13:03 MSG-Nr: [ 675339 ] | 1658 x gelesen | ||
Hallo Markus, für Dich ist bindend was der Hersteller sagt. Da MSA Auer für die 1/2 Jahresprüfung "nur" die beschriebene Kurzprüfung vorsieht ist die auch ausreichend. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich aber auch andere gängige Regelwerke zu beachten. Da diese in Deinem Fall aber auch nichts anderes sagen ist es Ok Deine Halbjahresprüfung so durchzuführen wie von Dir beschrieben. Interessant finde ich allerdings, das in einigen Richtlinien (vfdb 0804, BGR/GUV-R 190) die Reinigung des Gesamtgerätes vorgeschrieben ist. Da ich immer, wie von Dir auch beschrieben, die Halbjahreswartung im Fahrzeug durchgeführt habe, beschränkte ich mich für die Reinigung auf einen feuchten Lappen. Leider konnte mir keiner eine befriedigende Antwort geben, ob denn das ausreichend sei. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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