Hallo
Geschrieben von Sebastian SchöttnerSonstige reine Veranstaltungen des Vereins benötigen auch eine eigene Haftplichtversicherung, soweit auch logisch, nun bezog sich die Frage auch u.a. auf einen Tag der offenen Tür. Hier bin ich anderer Meinung, da ja die Verwaltungsbehörde (da für die Technik zuständig) dem Mitbürger die Ausstattung präsentiert und die Mitglieder des Vereins diese lediglich erklären bzw. demonstrieren, somit dürfte in diesem Fall doch die Haftpflicht der Stadt, Gemeinde o.ä. zuständig sein.
Danke mal für die Infos. Uns ist klar, dass wir teilweise über die UK abgedeckt sind. Es gibt abe rimmer noch eine Grauzone, Und da ging es mir um Erfahrungswerte.
Es gibt auch eine Broschüre dazu UK-RLP
Viele Grüsse aus dem Hunsrück
Klaus
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