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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikSonstiges zurück
ThemaVersicherungsschutz für Fördervereine10 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW675782
Datum05.04.2011 17:15      MSG-Nr: [ 675782 ]3004 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sebastian SchöttnerRechtschutz erscheint klar, da ja ein eigenständiger e.V.

ob das wirklich sinnvoll ist lasse ich mal dahingestellt. An was für Rechtstreitigkeiten denkt ihr? Ich sehe kaum Anwendungsbereiche, die die RS auch abdeckt.

Und für etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verein aus Veranstaltungen etc. besteht Rechtschutz über die Haftpflicht, die man in jedem Fall haben sollte. Für Veranstaltungen ganz wichtig. Bei uns ist beim letzten Tag der offenen Tür eine Frau über einen leuchtend gelben B-Schlauch gefallen, der extra am Rand lag. Ist nichts schlimmeres passiert, aber bei den heutigen Bürgern kann man nie wissen...
Und da geht es mal schnell ist Geld.

Für die Frage ob Absicherung über die Unfallkasse/Gemeinde kommt es vor allen Dingen darauf an, wer ist der Schäder bzw. Veranstalter bei der Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Wenn der TdoT als Veranstaltung des Fördervereins läuft wird es schwierig mit Unfallkasse. Zwar sind gewisse Öffentlichkeitsveranstaltungen der Feuerwehr (!) mitversichert, aber im Förderverein sind ja ggf. auch nicht Feuerwehrangehörige. Und unter die Unfallkasse fallen ja auch nur die Feuerwehrangehörigen, nicht die Besucher, denen was passiert. Die müssen in jedem Fall über eine Haftpflichtversicherung - zumindest für Veranstaltungen - abgesichert werden. Die Gemeinde haftet m.E. nicht für reine Fördervereinveranstaltungen.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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