Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Neubau Gerätehaus | 8 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 676050 |
Datum | 06.04.2011 16:49 MSG-Nr: [ 676050 ] | 3748 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo Michael,
Geschrieben von Michael Hesselbach
Die DIN 14092 sagt ja vieles aus
und gibt auch Anhaltspunkte für die Größe der entsprechenden Flächen.
Geschrieben von Michael Hesselbach
Wie sieht es mit Sozialräumen usw aus. Was ist da vorgeschrieben. WC usw.
Das Problem ist, dass rein zuschusstechnisch die Nebenräume keinerlei Rolle mehr spielen. Für die Gewährung des Zuschusses sind in Bayern ausschließlich die Stellplätze (deren Größe) sowie die Einhaltung der einschlägigen UVV maßgeblich. Die Größe und Nutzung der Nebenflächen (ausgenommen Lagerflächen, die müssen bei uns - zumindest in Oberbayern - auch nachgewiesen werden) spielt da aus meiner Erfahrung eigentlich so gut wie keine Rolle mehr.
Gruß
Markus
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