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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Inspektor für Bevölkerungsschutz vorgeschlagen | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 677716 | ||
Datum | 17.04.2011 21:21 MSG-Nr: [ 677716 ] | 5781 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Ich hab mal auf einem Seminar in grauer Vorzeit, bei einer Organisation die es gar nicht mehr gibt, gehört, dass man für den Katastrophenschutz etwa ein/zwöftel der Verteidigungsausgaben benötigt. In den besten Jahren ist man auf ein/achtzehntel gekommen. Der Vergeleich mit Verteidigungsausgaben deutet - gerade wenn er historisch geführt wird - auf den Bedarf Zivilschutz als Schutz der Bevölkerung im V-Fall und in Zuständigkeit des Bundes hin. Hier könnte man bedenken, dass Katastrophen eher regional - was moralisch schlimm und operativ schierig und technisch bedenklich ist - wirken und daher mit einer Bündelung der Mittel sparsamer bewältigt werden könnten. Das Arguement BUNDESZUSTÄNDIGKEIT wäre ja gerade die Schaffung ausreichender Ressourcen als Pools. Die Wahrscheinlichkeit einer Sturmflut in HH gleichzeitig zum GAU des Siedewasserreaktors Isar 1 ist doch eher gering. Wenn es aber doch passieren sollte, dann ist eben nicht der Main als Weißwurstäquator (und Landesgrenze) die Grenze für die Schadensbewertungen. | ||||
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