Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | OPTA-Entscheidung gegen Vereinheitlichung gefallen | 102 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 677779 |
Datum | 18.04.2011 11:27 MSG-Nr: [ 677779 ] | 57196 x gelesen |
Themengruppe: | Digitalfunk |
Löschgruppenfahrzeug
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Ulrich CimolinoGenau, die anderen (wie LF 16/12) würden ja auch unter HLF20 stehen, wenn sie entsprechend ausgestattet sind. Hatte ich schon so verstanden.
Geschrieben von Ulrich CimolinoMöglichkeit 1 führt aber dazu, dass es zig verschiedene Varianten geben wird, die aktuell zu halten, dürfte selbst mir schwer fallen Das wird dir gänzlich unmöglich sein, schätze ich. Spätestens wenn der lokale Feuerwehrfürst anmerkt, er habe kein "LF 8" sondern bittesehr ein "LF 8 S(schwer)" und möchte das auch entsprechend so versorgt haben....
Geschrieben von Ulrich CimolinoDa Du die letzte Liste (wie gesagt leider) nicht kennst Ich dürfte das allermeiste, was frei zugänglich ist, mindestens mal gesehen haben. An irgendwelche Sitzungsprotokolle kommt man als durchschnittlicher Löschpaul halt nicht ran.
Geschrieben von Ulrich Cimolinozu der auch eine "Übersetzungstabelle" gehört hätte, kannst Du die Information auch nicht haben, um die zu bewerten.
Die AG war aber einstimmig der Meinung, dass das geht... Ich kann sie mir zumindest grob vorstellen - alle LF 16/12 mit Normbeladung heißen auch HLF20, ein LF 8/6 auch LF10... !? Klar geht das, man trägt eben nur die Unschärfe auf eine andere Ebene. Wie gesagt, ich hätte es ja so auch schöner gefunden..
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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