Hallo Ralf,
Geschrieben von Ralf HauptvogelKleiner Brand in Haus vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht. Jedoch ganze Wohnung verraucht. Feuerwehr geht unter Atemschutz vor und lüftet. Brandrauch noch deutlich wahrnehmbar.
Wenn das ein kleiner Brand war, der zur Verrauchung der Wohnung geführt hat, dann solltet ihr dem Eigentümer die Einsatzstelle erst wieder übergeben, wenn diese ausreichend gelüftet und entsprechend nachgemessen ist, dass sich die Schadstoffe unter einem gewissen Level bewegen. Dann übergibt man die Einsatzstelle an den Eigentümer und gut ist. Gepaart mit ein paar Hinweisen, z.B. mit dem bereits angesprochenen Merkblatt ist das in Ordnung. Es liegt an Dir, den Einsatz erst zu beenden, wenn die Lüftung ausreichend ist und man das verantworten kann.
Sollte es sich allerdings um eine "richtige" Brandwohnung handeln, die unbewohnbar ist, dann ist sicherlich der Platzveweis die richtige Lösung. Wenn er sich dann in Anwesenheit der Feuerwehr bzw. Polizei nicht daran hält - könnte der zwangsweise durchgesetzt werden. Tja, und wenn der Bewohner nach Stunden wieder in die Wohnung zurückkehrt, dann ist das juristisch sein Problem. Wichtig ist für einen selber, den Platzverweis zu dokumentieren und unter Zeugen auszusprechen zusammen mit einem kurzen Hniweis auf die Möglichkeit von Gesundheitsschäden.
Vielleicht kann man auch ergründen, warum derjenige unbedingt wieder zurück in die Wohnung will. Meist ist es doch nur der Mangel an Übernachtungs-Alternativen (da könnte z.B. ein Notunterbrindung über das Ordnungsamt etc. zu klären sein) oder dass er noch irgendetwas aus der Wohnung holen möchte. Hierbei kann man ggf. noch kurz behilflich sein und dann ist es auch gut. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand freiwillig eine verkohlte und scharf riechende Wohnung zum wohnen zurückkehren will...
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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