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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBewohner Zugang zur verrauchten Wohnung verwehren?24 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW678774
Datum25.04.2011 07:34      MSG-Nr: [ 678774 ]7357 x gelesen

Hallo Ralf,

Geschrieben von Ralf HauptvogelKleiner Brand in Haus vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht. Jedoch ganze Wohnung verraucht. Feuerwehr geht unter Atemschutz vor und lüftet. Brandrauch noch deutlich wahrnehmbar.

Wenn das ein kleiner Brand war, der zur Verrauchung der Wohnung geführt hat, dann solltet ihr dem Eigentümer die Einsatzstelle erst wieder übergeben, wenn diese ausreichend gelüftet und entsprechend nachgemessen ist, dass sich die Schadstoffe unter einem gewissen Level bewegen. Dann übergibt man die Einsatzstelle an den Eigentümer und gut ist. Gepaart mit ein paar Hinweisen, z.B. mit dem bereits angesprochenen Merkblatt ist das in Ordnung. Es liegt an Dir, den Einsatz erst zu beenden, wenn die Lüftung ausreichend ist und man das verantworten kann.

Sollte es sich allerdings um eine "richtige" Brandwohnung handeln, die unbewohnbar ist, dann ist sicherlich der Platzveweis die richtige Lösung. Wenn er sich dann in Anwesenheit der Feuerwehr bzw. Polizei nicht daran hält - könnte der zwangsweise durchgesetzt werden. Tja, und wenn der Bewohner nach Stunden wieder in die Wohnung zurückkehrt, dann ist das juristisch sein Problem. Wichtig ist für einen selber, den Platzverweis zu dokumentieren und unter Zeugen auszusprechen zusammen mit einem kurzen Hniweis auf die Möglichkeit von Gesundheitsschäden.
Vielleicht kann man auch ergründen, warum derjenige unbedingt wieder zurück in die Wohnung will. Meist ist es doch nur der Mangel an Übernachtungs-Alternativen (da könnte z.B. ein Notunterbrindung über das Ordnungsamt etc. zu klären sein) oder dass er noch irgendetwas aus der Wohnung holen möchte. Hierbei kann man ggf. noch kurz behilflich sein und dann ist es auch gut. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand freiwillig eine verkohlte und scharf riechende Wohnung zum wohnen zurückkehren will...


Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 24.04.2011 00:49 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 01:14 Lüde7r P7., Kelkheim
 24.04.2011 02:08 Dirk7 J.7, EDM
 24.04.2011 13:35 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 07:56 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 24.04.2011 19:36 Andy7 L.7, Großräschen
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 24.04.2011 15:11 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 21:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.04.2011 22:30 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 22:40 ., Dortmund
 24.04.2011 23:07 Loth7ar 7G., Edertal
 24.04.2011 23:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.04.2011 13:51 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 15:20 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 09:42 Urs 7M., Blaustein
 24.04.2011 10:07 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 11:21 ., Kirchheim unter Teck
 24.04.2011 15:09 ., Viskafors
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 25.04.2011 12:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 25.04.2011 07:34 Katj7a R7., Köln
 25.04.2011 15:18 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal

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