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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Bewerbung (hD) | 10 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 679874 | ||
Datum | 04.05.2011 21:40 MSG-Nr: [ 679874 ] | 4589 x gelesen | ||
Hallo, zu Deinen Fragen: >1) Ich werde noch ca. 1,5-2 Jahre für meine Promotion benötigen (Regelzeit) ... ist es sinnvoll >sich (sofern ich das deutsche Sportabzeichen dieses Jahr noch packe) sich schon einmal beim >deutschen Städtetag zu bewerben ? Gegebenfalls auch ohne das Sportabzeichen ? (Soll man >nachreichen können. Den Rest der Anforderungen sollte ich bereits entsprechen.) Ja! 1.2) Wenn man eine Absage bekommen hat, wegen zB dem fehlenden Sportabzeichen (kommt sowas vor?), kann man sich im folgenden Jahr erneut bewerben ? kommt sowas vor: Wegen des DSA wohl eher nicht. Eine Absage bekommt man nicht, höchstens das Votum "für den hD Feu nicht geeignet" 1.3) Ist es bei einer Zusage möglich sich erst ein Jahr später bei der BF zu bewerben ? Die Einstellungstermine sind bundesweit immer am 1.4. jeden Jahres. Die Auswahlverfahren beginnen i.d.R. im Herbst des Vorjahres und viele Dienststellen schaffen es immer wieder mit Bravour, sich solange Zeit mit dem Verfahren zu lassen, dass Kündigungsfristen etc. zum Problem werden (natürlich kenne ich KEINEN Fall, in dem das an der einstellenden Dienststelle lag...). 2) Bei den vielen Erfahrungsberichten und Anforderungenprofilen der Stellen der BF habe ich bemerkt , dass Zusatzqualifikationen, wie San-Ausbildung, C-Führerschein oder Abschlüsse beim THW/FF gern gesehen sind Das kann man so pauschal nicht sagen. Da gibt es von "tolles Engagement" bis "uns völlig egal, weil es mit der zukünftigen Aufgabe so gut wie nichts zu tun hat" alle Spielarten. Wenn Zusatzqualifikationen, dann vielleicht eher im Bereich BWL, Mitarbeiterführung etc., also Managementthemen. Vielleicht als Gasthörer? >3) Ich bin offiziel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und damit im öffentlichen >Dienst tätig. In wie weit wird bei der Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht >bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst der aktuelle "Dienstherr" benachrichtigt ? Wenn überhaupt Einsicht genommen wird, erfolgt die Anforderung der Akte erst sehr spät im Verfahren, nämlich nur bei dem Bewerber, der genommen werden soll. Da sollte ausreichend Zeit sein, den aktuellen Arbeitgeber zu benachrichtigen. Der muss übrigens (sofern seit 2002 nicht geändert) "den Übertritt zum neuen Dienstherrn billigen", u.a. damit die Sonderzuwendung nicht anteilig zurückgezahlt werden muss. >Ich würde nämlich gern vorher mit meinem Chef sprechen, bevor ein Vögelchen von der >Personalstelle singt. Es sieht sonst möglicher Weise etwas merkwürdig aus sich in dem Stadium >seiner Promotion woanders zu bewerben. Für den Job ist die Promotion ziemlich unerheblich, und darauf kommt es doch an, oder? Sprich: Ruhig ab 2012 schon bewerben (geht in manchen Städten sogar ohne DST-Votum), es klappt nicht immer im ersten Jahr! Du wärst auch nicht der Erste, der im Referendariat zusammenschreibt (wobei es weniger stressige Varianten gibt!!!). >4) Falls der Wunsch im Rettungsdienst zu arbeiten größer ist als der Stellenmarkt hergibt: >Werden auch "überqualifizierte" Personen in den gehobenen Dienst eingestellt ? Ja, kommt vor. Außer Essen wüsste ich aber keine Stadt, die gD im Rettungsdienst Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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