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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmitgliedschaft | 2 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 680264 | ||
Datum | 08.05.2011 17:38 MSG-Nr: [ 680264 ] | 2344 x gelesen | ||
Ergibt sich aus dem BrSchG M-V. Entscheidend für die Mitgliedschaft ist der §6
der die Zugehörigkeit zu anderen Organisationen regelt und der §10 § 10 der in Satz 2b nicht auf den Wohnort sondern die Lebenswirklichkeit abzielt. Insofern ist das kein Problem, solange der Kamerad beispielsweise durch seinen Arbeitsplatz der Wehr regelmäßig zur Verfügung steht. Weiterhin ergibt sich aus §9 § 9 dass du um Rechtssicherheit zu bekommen einen Blick in die kommunale Feuerwehrsatzung werfen musst. hth, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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