Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Weitergabe von Einsatzfotos der gemeindli. Feuerwehren an die Presse | 55 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 680291 |
Datum | 09.05.2011 10:12 MSG-Nr: [ 680291 ] | 12439 x gelesen |
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Thorsten HermesBilder z.B. direkt von einer Brandstelle (Brandwohnung) könnten Ermittlungstaktisch relevant sein und dürften ohnehin nur nach Rücksprache mit Polizei/ Staatsanwaltschaft veröffentlicht werden.
Sorry, aber: Das glaub ich so mal nicht. Die dürfen IMNSHO nämlich auch dann nicht veröffentlicht werden, weil sie auch dann noch die (zugegeben meist etwas veränderte) Privatsphäre der Opfer zeigen.
Die Zurückhaltung von eigenen Aufnahmen aus ermittlungstaktischen Gründen würde ich mal eher als freundliches Entgegenkommen ggü. den Ermittlungsbehörden einstufen (das man, auch als Medienvertreter, natürlich immer zeigen sollte!).
Gruß
A.
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