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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 17 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 680894 | ||
Datum | 14.05.2011 18:02 MSG-Nr: [ 680894 ] | 12856 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Welter was bedeutet "GEEIGNET" "Geeignet" ist eine Person dann, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit "befähigt" ist; siehe auch GUV-R A1, Abschnitt 2.6.1 Für die Tätigkeit als "Sicherungsposten" muss die Person u.a. in der Lage sein, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Konkreter wird die GUV-V D29 beim Thema Einweiser (DA zu § 46, Abs. 1): Einweiser ist, wer einem Fahrzeugführer bei Sichteinschränkung Zeichen gibt, damit Versicherte durch Fahrbewegungen nicht gefährdet werden. Er muss ausreichend Kenntnisse haben, um die Verkehrsvorgänge beurteilen Können die Kids diesen Anforderungen gerecht werden? Hier noch ein paar Literaturhinweise: * Merkblatt M7 "Gefährdung durch rückwärtsfahrende LKW", BGHW * Infoblatt für Einweiser/innen, VBG * Jurathek Forum - Einzelbeitrag zur Rechtslage beim Einweisen von LKW Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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