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Thema | Ehrenamt begründet alles? (war: Alkohol in Einsatzkleidung) | 40 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 681052 |
Datum | 16.05.2011 09:47 MSG-Nr: [ 681052 ] | 9572 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Standardeinsatzregel
Hallo!
Über welche Art der Gefährdungsbeurteilung reden wir überhaupt?
Über eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung (ist ja schon weitgehend durch die UVV abgedeckt) oder über die "besondere" Gefährdungsbeurteilung?
Eine besondere Gefährdungsbeurteilung lässt sich bereits im Ansatz in den SER festschreiben.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass man rein theoretisch für jeden Einsatz den man fährt eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung machen müsste.
Also, wenn ich Arbeitserlaubnisscheine oder Feuererlaubnisscheine in unserer Firma ausstelle, so muss ich für jede einzelne Arbeit die durchgeführt werden soll, eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Dies wird auch dokumentiert, mit Aufbewahrungsfristen.
Wie solldas bei den Feuerwehren aussehen? Ich müsste direkt vor jedem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen einleiten und dies dann dokumentieren.
Oder?
Gruß vom Berg
Jakob
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