alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
Krankenhaus
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema Müssen sich geistliche an ein Kerzenverbot halten?41 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg681137
Datum16.05.2011 17:41      MSG-Nr: [ 681137 ]10649 x gelesen

Geschrieben von Martin Lurger Folgender Sachverhalt: Ein Krankenhaus (Baden-Württemberg) mit alter Bausubstanz hat nach einem Vorfall mit einem Adventskranz (70 cm Durchmesser) ein Kerzenverbot in allen Räumen ausgesprochen.

Hallo Martin,
hättest du von Anfang an geschrieben, dass es sich um eine Einrichtung für psychisch Kranke handelt hätte ich mir andernorts vermutlich eine lange Diskussion erspart...

Seis drum, ich habe jetzt von verschiedenen Seiten Erkundigungen zum Sachverhalt eingeholt, die dir vielleicht weiterhelfen.

Vorab so viel: wir bewegen uns mit dieser Diskussion, losgelöst vom konkreten Fal,l auf vermintem Gelände. In einem geschlossenen Forum bekam ich von theologischer Seite schon die Fragestellung an sich um die Ohren geschlagen. Ohne auf die Vorwürfe, die m.M.n. auf einem mangelnden Verständnis des VB gründen, näher beleuchten zu wollen kamen in der Diskussion die Worte "Kulturbolschewismus", "Feuerwehr-Scheißerchen", "Wichtigtuer vom Dienst", "Abusus non tollit usum", "Typus, den man verkürzt so beschreiben kann: Machtgeil, aber blöd. Der wird, weil zu blöd, seine Machtgeilheit in Ämtern ausüben, die keinen Widerspruch dulden, aber nur eine geringe Qualifikation brauchen. Politessen, kleine Schalterbeamte, Schornsteinfeger, Streifenpolizist, Pförtner, Sicherheitsdienstmitarbeiter, schlussendlich so VB-Typen", "Vollkaskogesellschaft", "Angriff auf den Glauben selbst", usw. usf. vor.

Der Herr von dem diese Äußerungen stammen ist promovierter Theologe (luth.) und ich schätze ihn normalerweise für seine fundierte Exegese. Egal wie ihr euch letztlich entscheidet, der Umgang mit der Geistlichkeit scheint noch schwieriger zu sein, als ich es mir ohnehin vorstellte. Egal wie ihr euch entscheidet und welche Maßnahmen ihr trefft, rate ich deshalb zu einem Dialog mit dem Ziel mehr Verständnis für die Belange des VB zu erreichen. Aber das machen wir ja so oder so immer, gell? ;-)

Jetzt also zum Thema:

Geschrieben von Martin Lurger Meine Frage: Braucht man die Kerze wirklich?

Kerzen verweisen symbolisch auf Christus, das Licht der Welt. Das ich an dieser Stelle mal aus dem Johannes-Evangelium zitieren werde hätte ich auch nicht gedacht:

Geschrieben von Apostel Johannes (Joh. 8,12)
Da redete Jesus abermals zu ihnen und sprach: Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.

Soweit dürfte es nachvollziehbar sein und ich denke den meisten ist es bewusst, dass Kerzen im Gottesdienst nicht nur der guten Stimmung wegen brennen. Fragestellung muss also sein, ob die Religionsausübung durch das Verbot von Kerzen gestört wird, und wenn ja: ob Art. 4 gestört wird. Letzteres zu beantworten, dazu fehlen mir noch viele Informationen deinerseits also beantworten wir zuerst die Frage, ob die Religionsausübung überhaupt gestört wird. Hier muss man nach meinem bisherigen Kenntnisstand zwischen Katholiken und den verschiedenen protestantischen Kirchen unterscheiden.

Dass sich die Protestanten überhaupt unterscheiden, war mir als Katholik bis zu diesem Thread noch gar nicht klar. Da sag noch einer, dass Forum diene nicht der Wissensvermittlung. Für alle denen es ähnlich ergeht hier ein Artikel zur Vielfalt des protestantischen Glaubens.

Protestantismus
Die Confessio Augustana, das grundlegendes Bekenntnis der lutherischen Reichsstände zu ihrem Glauben von 1530 schreibt Kerzen in seiner Nr. 7 "Von der Kirche" nicht explizit vor. Da wir hier ja von der Evangelischen Landeskirche in Baden reden: die Agende (Gottesdienstordnung) dort schreibt eine Kerzenpflicht ebenfalls nicht vor - und um gleich nochmal einen Apostel hinterher zu schieben: auch Matthäus ist kein Anhänger der Pro-Kerzen-Fraktion:

Geschrieben von Evangelist Matthäus (18,20)
Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen

Im Sinne von sola scriptura lässt sich also wohl keine Notwendigkeit des Abbrennens von Kerzen herleiten. Gleichwohl betont der protestantische Religionswissenschaftler mir gegenüber, dass Kerzen auch im protestantischen Glauben gezielt eingesetzt werden (z.B. verlöschen am Karfreitag, wieder entzünden am Ostersonntag).

Römisch-Katholische Kirche
Ein Ewiges Licht hat in einer Kirche oder Kapelle nur dann zwingend zu brennen, wenn im Tabernakel das Allerheiligste aufbewahrt wird. Das ließe sich noch einfach lösen, indem man in der Krankenhauskapelle keinen Tabernakel vorsieht. Ich gehe aber bei euch so oder so von einer überwiegend protestantischen Nutzung aus?

Weiterhin benötigt zumindest der Altar bei einer katholischen Messe Kerzen, wie die Missale Romanum, Editio Typica Tertia 2002 vorschreibt.

"Der Altar ist mit mindestens einem weißen Tuch zu bedecken. Auf den Altar oder in seine Nähe sind bei jeder Feier wenigstens zwei Leuchter mit brennenden Kerzen zu stellen, auch vier oder sechs, vor allem wenn es sich um die Messe am Sonntag oder an einem gebotenen Feiertag handelt, oder sieben, wenn der Diözesanbischof zelebriert.[1]

So weit also mein Kenntnisstand. Ich nehme obige Schelte, dass du gleich von einer psychatrischen Einrichtung hättest schreiben sollen zurück: dann hätte ich eine sehr interessante Beschäftigung mit meinem Glauben nämlich vermutlich nie durchgeführt.

Prinzipiell würde ich daher, nach meinem bisherigen Studium der Quellen und auch dem Gespräch mit Theologen zu folgendem Kompromiss tendieren: Die betreffende KH-Kapelle wird als eigener Brandabschnitt ausgeführt, es wird eine F90 verbaut, sowie eine technische Vorrichtung zur schnellen Detektion von Bränden (Rauchmelder an BMA) vorgeschrieben. Kerzen werden an vorher definierten Stellen erlaubt, die in Absprache zwischen den Pastoren, dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten und der aufsichtsführenden Verwaltung (VB) festgelegt werden. Es wird mittels organisatorischen Maßnahmen sichergestellt, dass auch "betriebsfremde" Geistliche (Urlaubsvertretung, Nachfolger) von dieser Anordnung zwingend Kenntnis nehmen müssen. Über die Vorhaltung von Löschmitteln und ein Evakuierungskonzept müssen wir uns hier wohl nicht auslassen.

Jetzt zum speziellen Sachverhalt: in einer geschlossenen Anstalt mit Patienten, die nach gerichtlicher Verfügung dort sind verbietet sich der Einsatz von offenem Licht von selbst. In diesen Anstalten werden nicht umsonst selbst Teelöffel zurückgezählt und sind Tische fest am Boden verankert. Hier würde ich mich auch guten Gewissens auf einen Rechtsstreit mit der Geistlichkeit vor der zuständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit einlassen. Im worste case findet das freiwillige Zusatzangebot des Gottesdienstes dann eben nicht mehr statt.

Alternativ könnte man durch technische und organisatorische Maßnahmen die Gefahr die durch die Konstellation Gefangener + Feuer in einem Raum ausgeht so weit minimieren, dass nach menschlichem Ermessen keine Gefahr von den Flammen ausgeht. Diese organisatorisch-technischen Maßnahmen gehen dann aber weit über das hinaus, was oben angesprochen wird. Es muss zum Beispiel sicher verhindert werden, dass Gefangene sich mit den Flammen selbst anzünden (ich denke da jetzt mal an das übergießen mit Parfüm und anschließende entzünden mit der Kerze - das geht schneller als man denkt. Weiterhin kann eine Kerze i.V.m. einer Spraydose eine Waffe (gegen sich und Andere) darstellen. Auch müsste die Einrichtung gegen schnelle, mutwillige Brandstiftung gesichert werden. (Patient springt zum Altar, schnappt sich die Kerze und zündet damit XY an um im Tumult der Evakuierung zu flüchten). Daraus kann man dann eine durchaus eine Vorschrift für die Entflammbarkeit aller Baustoffe, Bauteile und Einrichtungsgegenständen ableiten - alternativ die technische Trennung zwischen Gefangen und Altarraum durch Gitter oder die Fesselung der anwesenden Gefangenen. Keine dieser Alternativen dürfte der Geistlichkeit gefallen, da halte ich das Verbot der Kerzen noch für das kleinste Übel. Alternativ eben die LED-Kerzen. Gerade in diesem Bereich dürfte das doch wohl der Geistlichkeit zu vermitteln sein. Denn sie sind im Zweifelsfall die Geisel, der man mit Deospray und Kerze eine neue Frisur verpasst...

Geschrieben von Martin Lurger Wie ist es bei euch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen?

Ich bin selten im KH und noch seltener in der dortigen Kapelle. Wenn mich mein Wissen nicht trügt brennen in der KH-Kapelle allerdings mehrere Kerzen. Tür müsste mindestens F30 sein, Melder (Druckknopf und RM) vorhanden. Allerdings sind die Leute dort nicht auf richterlicher Anweisung untergebracht. Zum speziellen Sachverhalt würde ich die Verwaltungen befragen, die entsprechende Einrichtungen vor Ort haben.

Wenn du jemanden suchst der das ganze etwas enger sieht, dann würde ich es im Psychiatrisches Zentrum Nordbaden versuchen. Dort versteht man derzeit wohl keinen Spaß mit Ausbruchsversuchen. Weitere Einrichtungen in deiner Nähe sind das Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg, die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum Schloss Winnenden und die Sozialpädagogische Einrichtung Niefernburg in Niefern-Öschelbronn. Letztere steht sogar in protestantischer Verwaltung, da aber eine gute Freundin dort gearbeitet hat kann ich dir versichern, dass es dort genau eine Flamme pro Wohngruppe gibt. Dabei handelt es sich um ein Feuerzeug, welches nach der Raucherpause wieder in einem Tresor wandert. Obwohl dort "nur" minderjährige Mädchen ab 12 Jahren einsitzen (freiheitsentziehende Maßnahme nach §1631b BGB).

Hoffe ich konnte helfen.

Gruß,
Markus

_______________________
[1] MISSALE ROMANUM EDITIO TYPICA TERTIA 2002


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 13.05.2011 09:56 Mart7in 7L., Illingen
 13.05.2011 10:03 Gern7ot 7Z., Gratkorn
 13.05.2011 10:15 Mich7ael7 K.7, GL (Köln)
 13.05.2011 11:32 Andr7é M7., Obererbach
 13.05.2011 11:32 Volk7er 7L., Erlangen
 13.05.2011 22:28 ., Neuburg
 13.05.2011 22:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 14.05.2011 07:53 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 14.05.2011 08:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2011 06:33 Uwe 7S., Bürstadt
 14.05.2011 09:55 ., Neuburg
 14.05.2011 16:23 Uwe 7S., Bürstadt
 14.05.2011 16:54 ., Bad Hersfeld
 14.05.2011 17:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.05.2011 19:10 ., Neuburg
 14.05.2011 19:14 ., Bad Hersfeld
 14.05.2011 20:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.05.2011 11:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.05.2011 12:56 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 13.05.2011 12:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 13.05.2011 16:59 Mark7us 7B., Steinebach
 13.05.2011 17:06 ., Kirchheim unter Teck
 13.05.2011 17:17 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 14.05.2011 01:47 ., Thierstein
 13.05.2011 20:45 Mart7in 7L., Illingen
 13.05.2011 20:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.05.2011 22:09 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 13.05.2011 23:48 Holg7er 7R., Karlsbad
 14.05.2011 08:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2011 18:03 Mart7in 7L., Illingen
 14.05.2011 18:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2011 18:09 Uwe 7S., Bürstadt
 14.05.2011 19:17 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 14.05.2011 21:54 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 15.05.2011 07:42 Gunn7ar 7F., Altefähr
 15.05.2011 10:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
 15.05.2011 11:46 Gunn7ar 7F., Altefähr
 15.05.2011 14:42 Thom7as 7E., Nettetal
 15.05.2011 17:34 ., Viskafors
 16.05.2011 17:41 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 16.05.2011 17:54 ., Bad Hersfeld

3.952


Müssen sich geistliche an ein Kerzenverbot halten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt