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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | gelbes Faltsignal | 22 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 681638 | ||
Datum | 19.05.2011 17:08 MSG-Nr: [ 681638 ] | 7315 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Auf Leitbaken oder Leitkegeln sind aus gutem Grund nur Leuchten mit abgesetztem Batteriekasten zulässig. Da haben wir wieder das Feuerwehr-Problem: Die meisten Absicherungen von Feuerwehrs (und anderen BOS) sind weit von jeder RSA und TL entfernt. Teilweise, weil es schlichtweg materiell (und ggf. personell) nicht geht, teilweise weil die Regeln halt auch nicht gelten und schon garnicht für 'unsere' Szenarien vorgesehen sind. Teilweise ist das aber auch völlig unverständlich: Warum nutzt man z.B. heute noch nicht-vollreflektierende Leitkegel ohne schweren Fuß?? Letztlich macht jeder munter, was er will. Das gilt wie hier beschrieben für die technische Ausführung, aber leider auch für die verwendeten Signalbilder. (Besonders schlecht finde ich in dem Zusammenhang die aktuellen Warnanlagen der NRW-Autobahnpolizei *schauder*) Da machen dann Hersteller dolle Vergleiche, die aber bestenfalls für einen Fußgänger gelten und nichts mit dem zu tun haben, was ein Fahrzeugführer im Scheinwerferlicht sieht. IMNSHO: Wenn wir das Problem des Signalbildes und einer halbwegs einheitlichen Systematik gelöst haben, können wir auch über Details der technischen Ausführung weiter nachdenken... Gruß, Henning | ||||
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