Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kommandant ohne GF-Lehrgang? | 95 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 682100 |
Datum | 23.05.2011 10:40 MSG-Nr: [ 682100 ] | 34311 x gelesen |
Staatliche Feuerwehrschule
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Kreisbrandrat
Servus Anton,
Geschrieben von Anton Kastner
Ich habe gestern erfahren, dass es, zeitl. begrenzt auf 2011, möglich ist, den Kommandantenlehrgang an den SFS ohne den eigentlich vorgeschriebenen GF-Lehrgang zu absolvieren. Kann das so sein?
ja, das stimmt, soll die Wartezeiten bei den angehenden Kommandanten auf diesen Lehrgang verkürzen.
Geschrieben von Anton Kastner
Grund soll angeblich der eklatante Mangel an GF-Lehrgängen an den Feuerwehrschulen sein.
Auch, aber nicht allein. Außerdem kommt es halt auch darauf an, WER tatsächlich einen GF-lehrgangsplatz braucht. Das sollte bei der Verteilung halt beachtet werden.
Geschrieben von Anton Kastner
Was ich dabei aber nicht verstehe ist die Tatsache, dass lt. BayFwG der örtl. Kommandant die Einsatzleitung bei einem Einsatz in seinem Gebiet übernimmt. Wie er das aber ohne, zumindest rudimentäre, Ausbildung machen soll, ist mir schleierhaft.
Das war aber schon immer so, dass die notwendigen Lehrgänge innerhalb "angemessener Zeit" nachgeholt werden können. Meistens geht man von einem Zeitraum innerhalb eines Jahres aus. Steht so auch im Kommentar zum BayFwG drin (und steht so auch in jeder kommunalen Bestätigung der (stellv.) Kommandanten.
Geschrieben von Anton Kastner
Handelt da das Innenministerium nicht fahrlässig, wenn sie das so genehmigt oder geht es davon aus, dass überörtliche Führungskräfte (KBM, KBI) zur Genüge vorhanden sind und dann diese die Einsatzleitung übernehmen?
Ist zumindest gängige Praxis... und jede Feuerwehr verfügt ja auch noch (hoffentlich) über andere GF. Und die federführenden Kommandanten gibt es ja auch noch :-)
Geschrieben von Anton Kastner
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach, wird hierdurch das ganze System der bayrischen Feuerwehren, v.a. der kleinen, in Frage gestellt.
Nicht unbedingt. Aus meiner Erfahrung raus werden die Standzeiten der Kommandanten immer kürzer, wir hatten bei uns schon Fälle, dass aus verschiedenen Gründen innerhalb einer Wahlperiode 3 Kommandanten gewählt werden mussten. Und jeder braucht seine Lehrgänge... Daher diese "Ausnahmeregelung".
Geschrieben von Anton Kastner
Warum dann nicht gleich Nägel mit Köpfen machen.
Dann würden aber viele - auch etwas größere - Wehren vor der Auflösung stehen... oder meintest Du was anderes?
Geschrieben von Anton Kastner
Vielleicht doch wegen der nächsten Wahlen?
Höchstens bei der Kommune. Denn der KBR wird hier nur ins Benehmen gesetzt :-)
Gruß
Markus
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