Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kommandant ohne GF-Lehrgang? | 95 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 682135 |
Datum | 23.05.2011 13:57 MSG-Nr: [ 682135 ] | 33745 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Habe ich gerade noch gelesen,
Voraussetzung für den Besuch des GF-Lehrgangs in NRW ist die Beförderung zum Unterbrandmeister.
http://www.idf.nrw.de/ausbildung/katalog/lehrgaenge_details.php?l_id=116
Selbst wenn jemand alle Voraussetzungslehrgänge besucht hat, aber aus welchen Gründen auch immer noch nicht befördert wurde (Umzug in eine neue Wehr, JHV ist erst wieder in 11 Monaten, oder vergessen, soll ja auch vorkommen) kann er den Lehrgang nicht besuchen.
Kommt mir auch etwas überzogen vor, was hat die Beförderung mit Fortbildung zu tun?
ich meine es ist doch im allgemeinen so, dass Feuerwehrangehörige mit entsprechender Qualifikation befördert werden können, oder steht irgendwo, dass man befördert werden muss?
Ich kenne Feuerwehren, da werden bei weitem nicht alle, die einen Lehrgang besucht haben befördert, es werden nur die befördert, die auch längerfristig für entsprechende Funktionen vorgesehen sind. Nicht jeder, der einen GF- oder ZF-Lehrgang besucht hat wird ja auch als solcher eingesetzt.
Was nun besser oder schlechter ist mag ich nicht beurteilen, aber jemand aus einer solchen Feuerwehr hätte ja nie die Chance in NRW den GF zu besuchen, auch wenn er sonst alle Voraussetzungen erfüllt.....
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