Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Zuwanderer in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?) | 7 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 682195 |
Datum | 23.05.2011 17:13 MSG-Nr: [ 682195 ] | 2331 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
Geschrieben von Thomas EdelmannNatürlich, letztlich kommt es auf die Entscheidung des WF an, wenn er nicht will wird das nichts.
Naja, vielleicht hat der Wehrführer ja die LVO-FF NW gelesen, wo steht (s.o.):
§7 Absatz 3:
Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde.
Und die hat wohl schon mehrfach entschieden, die bayrische GF- Ausbildung nicht mehr ausnahmslos und automatisch anzuerkennen.
Grüße vom Niederrhein
Mario
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)
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