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Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZuwanderer in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?)7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW682200
Datum23.05.2011 17:21      MSG-Nr: [ 682200 ]2325 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Mario DollNaja, vielleicht hat der Wehrführer ja die LVO-FF NW gelesen,

Die Theorie kennen wir ja hier.

Aber die Praxis kann auch ganz anders aussehen:

"So, du kommst aus Bayern? Du warst da GF? Ja, dann bist du jetzt Brandmeister. *Stempeldrauf* (Fünfzig Liter wären jetzt üblich)".

Davon erfährt doch die Aufsichtsbehörde nichts.

Oder halt:

"So, du hast einen zweiwöchigen GF-Lehrgang in $Bundesland gemacht? Interessiert hier nicht, hier ist NRW und nicht $Bundesland! Du bist Unterbrandmeister. *Stempeldrau* (Warum? Weil ich das sage!)"

Natürlich _könnte_ der Neue dann das Verwaltungsgericht bemühen. Aber ob das wirklich hilfreich wäre? Ich glaube nicht.

Gruß,
Henning



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 23.05.2011 12:56 Thom7as 7E., Nettetal Kommandant ohne GF-Lehrgang?
 23.05.2011 16:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.05.2011 16:32 Thom7as 7E., Nettetal
 23.05.2011 16:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.05.2011 16:45 Thom7as 7E., Nettetal
 23.05.2011 17:13 Mari7o D7., Nettetal
 23.05.2011 17:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.05.2011 18:11 Thom7as 7E., Nettetal

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