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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuwanderer in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?) | 7 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682200 | ||
Datum | 23.05.2011 17:21 MSG-Nr: [ 682200 ] | 2325 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Mario Doll Naja, vielleicht hat der Wehrführer ja die LVO-FF NW gelesen, Die Theorie kennen wir ja hier. Aber die Praxis kann auch ganz anders aussehen: "So, du kommst aus Bayern? Du warst da GF? Ja, dann bist du jetzt Brandmeister. *Stempeldrauf* (Fünfzig Liter wären jetzt üblich)". Davon erfährt doch die Aufsichtsbehörde nichts. Oder halt: "So, du hast einen zweiwöchigen GF-Lehrgang in $Bundesland gemacht? Interessiert hier nicht, hier ist NRW und nicht $Bundesland! Du bist Unterbrandmeister. *Stempeldrau* (Warum? Weil ich das sage!)" Natürlich _könnte_ der Neue dann das Verwaltungsgericht bemühen. Aber ob das wirklich hilfreich wäre? Ich glaube nicht. Gruß, Henning | ||||
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