Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Patiententransport zw. Verletztenablage und BHP / Verletztensammelstel | 69 Beiträge |
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 682201 |
Datum | 23.05.2011 17:26 MSG-Nr: [ 682201 ] | 19671 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
bei uns in NRW ist seit einigen Jahren per Erlass geregelt, dass jeder HVB, also jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt, eine BHP50-Bereitschaft in Stärke von 135-150 Helfern mit max. 40 Fahrzeugen zur überörtlichen Hilfe stellen muss. (Zusammen mit anderen Komponenten.)
Dafür hat das Land auch die entsprechenden Einsatzmittel (AB-MANV, ELW-2, GW-SAN25, KTW, BetrKombi, Anh-Betr und Anh-TuS) für alle Körperschaften beschafft.
Diese Bereitschaften sollen spätestens 60 min nach einer Alarmierung vom Sammelpunkt abrücken können und max. 30 min später am Einsatzort im Nachbarkreis sein. Alarmmaßig wird versucht, nach ca. 30 min abzurücken, was während der normalen Arbeitszeit aber wohl eher nicht zu machen ist.
Wir haben also eine Gesamtstärke von 135 bis 150 Personen, von denen 40 bis 50 nur für den "internen" Transport da sind.
Wir als FF sind erst seit einem Monat offiziell dabei und ich bin schon auf die erste Aufbauübung in diesem Jahr, pünktlich vor der Frauen-Fussball-WM, Anfang Juni gespannt.
Der Umkehrschluß der Landesausstattung ist nämlich, dass die Kommunen sich verpflichten müssen, dieses Gerät (mit Personal) auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist bei uns von der Bezirksregierung für die WM-Spiele ganz offiziell erhöhte Alarmbereitschaft für jeweils bestimmte Einheiten (PTZ10, BHP50, BTP500, FW-Bereitschaft) angeordnet worden.
Gruß,
Jens
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