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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchwarnmelder in Treppenräumen | 7 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 682265 | ||
Datum | 24.05.2011 06:18 MSG-Nr: [ 682265 ] | 3589 x gelesen | ||
Guten Morgen, vorab kurz ein zwei Dinge zum vorbeugenden Brandschutz. Geschrieben von Martin Münich ein 2 Jahre altes Wohnhaus ... Daraus folgere ich mal, dass - die Wohnungseingangstüren dicht- und selbstschließend 1) sind? - die Türen zum Keller- sowie Dachgeschoss (sofern vorhanden) feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend 2) sind? - es sich mindestens um ein Gebäude der GK 3 handelt und daher tragende Teile der Treppe im TR entweder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen oder mindestens feuerhemmend sind? Demnach dürfe es ein Feuerchen, bei funktionierender Selbstschließung durchaus schwierig haben, bis es mit ausreichend Rauch in den Treppenraum gelangt. Gelangt dennoch in den Treppenraum, ist etwas ganz dolle schief gegangen. Feuer im Treppenraum selbst ist i. d. R. auszuschließen, da dieser als Flucht- und Rettungsweg bzw. Angriffsweg der FW brandlastarm (keine mobilen, durch Nutzer eingebrachten Brandlasten) sein sollte. Daher sei mir die Frage erlaubt, warum überhaupt den Treppenraum ausstatten? Hinsichtlich der Rauchmelder kamen ja schon diverse Hinweise / Links. Dazu vielleicht noch, dass je nach Bundesland Rauchwarnmelder in Wohnungen (bei Neubau / Umnutzung / etc.) bauaufsichtlich gefordert werden oder eben auch nicht ... Diese Forderung ist in den betreffenden Bundesländern i. d. R. in der LBO mit einem ähnlichen Wortlaut wie dem Folgenden (hier: ThürBO § 46, Abs. 4) festgehalten: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." Dahingehend auch die Frage - Sind die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet? Wenn ja wie? Wenn nein, ist es ratsamer, diese auszustatten, da hier neben Brandlasten auch ausreichend Zündquellen vorhanden sind. Sollte der Treppenraum zusätzlich zu den Wohnungen ausgestattet werden sollen, empfiehlt es sich unter Beachtung der Anforderungen an die Türen, in jedem Geschoss einen Rauchmelder anzuordnen, da sonst u. U. wertvolle Zeit vergeht, bis sich der eingedrungene Qualm vom KG / EG bis ins 2. OG bewegt hat. Fußnoten ;) 1) Als dichtschließende Türen werden im Allgemeinen sowohl stumpf einschlagende als auch gefälzte Türen bezeichnet, die ein dreiseitig umlaufendes Dämpfungsprofil aufweisen. 2) Hinter den Begriffen "feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend" verbirgt sich eine Tür mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten sowie Rauchschutz nach DIN 18095. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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