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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaZuständigkeit für RettD in Ba-Wü, war: Probleme die 15 Minuten einz4 Beiträge
AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg682380
Datum24.05.2011 17:01      MSG-Nr: [ 682380 ]1338 x gelesen

Moin.

Geschrieben von innenministerium.baden-wuerttemberg.de Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen am Notfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden


Nochmal für mich zum Verständnis.

Die Hilfsfrist beträgt doch lt. Gesetz 10 Minuten und soll 15 Minuten nicht überschreiten ?!

MfG Ferdi


Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun

Dieter Nuhr

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 24.05.2011 13:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Probleme die 15 Minuten einzuhalten
 24.05.2011 16:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.05.2011 16:31 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 24.05.2011 17:01 ., Hamburg
 24.05.2011 22:22 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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