Moin.
Geschrieben von innenministerium.baden-wuerttemberg.de Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen am Notfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden
Nochmal für mich zum Verständnis.
Die Hilfsfrist beträgt doch lt. Gesetz 10 Minuten und soll 15 Minuten nicht überschreiten ?!
MfG Ferdi
Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun
Dieter Nuhr
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