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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Drehleiter mit Korb
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaGelenk-/Teleskopmast RLP < 7,5 t6 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW683241
Datum30.05.2011 16:41      MSG-Nr: [ 683241 ]4783 x gelesen

Geschrieben von Arthur Scherz
Kirschenpflücker (den Sprinter anklicken)


dass andere sowas machen, weiß ich wohl... (wieso finde ich eigentlich die für Hubrettungsgeräte europäisch geltende DIN EN 1777 im Link nicht als erfüllt?)

Wenn man das als Hub_arbeits_bühne betrachtet, o.k., aber als Hubrettungsgerät...?

Der Otto-Normaluser als Arbeitnehmer muss dafür übrigens heute einen Führerschein BC1 haben und eine definierte Einweisung:
http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Regelwerk_Archiv/GUV-G/GUV-G_0966-April_2010.pdf
Das muss er auch deshalb haben, weil im Gegensatz zu einer DLK o.ä. einige Dinge technisch anders geregelt/gesichert sind.

Otto-Normal-FA reichen der Fw-Führerschein und ggf. ein paar Probestunden (weil Leihbühnenverleiher verlangen ja auch nicht mehr...?)...?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 30.05.2011 16:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.05.2011 16:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.05.2011 16:30 Arth7ur 7S., Mödling
 30.05.2011 16:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.05.2011 17:02 Alex7and7er 7G., Lohmar
 30.05.2011 17:40 Marc7o W7., Bingen

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