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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | auch nicht alltäglich: KBM übernimmt Leitung einer Feuerwehr | 20 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 683586 | ||
Datum | 01.06.2011 17:25 MSG-Nr: [ 683586 ] | 7026 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner bei uns im Landkreis gilt generell, dass der KBM nicht gleichzeitig Kommandant einer FF sein darf (sollte). Das BayFwG schreibt vor: (Art.19) Der Kreisbrandrat darf nicht, die Kreisbrandinspektoren sollen nicht gleichzeitig Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr oder Leiter einer Werkfeuerwehr sein. Ein KBM darf das also schon. Ein KBR (wie der KBM in BW) aber nicht. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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