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Feuerwehrdienstvorschrift
Rubrikneue FwDV´s zurück
ThemaFwDV - Geschichte34 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen683717
Datum02.06.2011 21:29      MSG-Nr: [ 683717 ]18338 x gelesen
Infos:
  • 29.05.11 1. Tabelle zur Diskussion

  • Hallo,

    geschrieben von Klaus Wendel:
    aut Andreas Linhardt in dem Buch "Feuerwehr im Luftschutz" wollte Walter Schnell schon 1929 den dreiteiligen Löschangriff einführen. Er ist aber am Widerstand der "Verbände" gescheitert. Celle hätte ihn ab 1931 ausgebildet und erst 1938 wurde da ein Machtwort auch in gedruckter Form von oben gesprochen.
    Er vermutet aber in dem Buch, da alle Fahrezuge schon vorher 1/8 Besatzung hatten, dass alles schon länger geplant war.

    Ergänzend dazu:

    Walter Schnell war in dieser Zeit, die genannten Daten 1929 und 1931, Wehrführer der FF Celle (genau von bis habe ich jetzt grade nicht parat). "In Celle", d.h. bei der FF Celle, wurde daher ziemlich sicher schon vorher nach dem dreigeteilten Löschangriff ausgebildet. "Celle ab 1931" ist im Zusammenhang mit der 1931 gegründeten Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule Celle (inzwischen "Akademie usw. usf.") zu sehen, an deren Errichtung Schnell maßgeblich beteiligt war, an der er lehrte und deren Leiter er (kurz) später auch wurde. Wieder später wurde Walter Schnell Leiter des "Reichsamtes Freiwillige Feuerwehren", was für die Einführung des dreigeteilten Löschangriffs resp. die PDV 23 sicherlich auch nicht so ganz unmaßgeblich war. Richtig ist sicherlich allerdings auch - Fahrzeuge mit 1/8, daß sich der dreigeteite Löschangriff schon vorher, im Laufe der 30er Jahre, allmählich durchsetzen konnte (bzgl. "alles schon länger geplant").

    Nicht verschwiegen werden soll in diesem Zusammenhang auch, daß laut Berliner Feuerwehr der dreigeteilte Löschangriff nicht allein auf Schnell zurückgeht, sondern dieser ihn vielmehr von einem Studienaufenthalt aus Berlin mitbrachte. Da die Berliner Feuerwehr, weit mehr als heute, maßgeblich Einfluß auf die gesamte Entwicklung in Preußen und im Deutschen Reich hatte (und z.B. auch alle einheitlichen, genormten Fahrzeugen des Luftschutzes (SHD) zunächst in Berlin / bei der Berliner Feuerwehr getestet wurden), kann man davon ausgehen, daß eine in Berlin angewandte Ausbildungsvorschrift und daraus resultierend die Gruppe ebenfalls Einfluß auf die Einführung hatte.

    Ergänzend zu diesem Komplex noch ein Auszug aus der Chronik der FF Peine - Kernstadt von 2002:

    Erheblicher Nachholbedarf bestand auch bezüglich einer einheitlichen Ausbildung der Feuerwehren. Seit ihrer Gründung hatten die Feuerwehrverbände die einheitliche Ausbildung der Wehren als eine ihrer Hauptaufgaben angesehen. So gab der Feuerwehrverband der Provinz Hannover bereits am 3. Januar 1904 einen „Normal-Übungsplan“ heraus, dem am 2. Januar 1926 eine neue „Übungsordnung“ folgte. Die neue Übungsordnung war ein Weiterentwicklung des Normal-Übungsplan und berücksichtigte wichtige Neuerungen, wie zum Beispiel die Einführung der Motorspritzen, die Ausbildungsgrundsätze blieben jedoch im wesentlichen erhalten.

    Neue Wege ging hingegen Walter Schnell [...] in seinem 1925 herausgegebenen „Leitfaden für die Ausbildung des Einheitsfeuerwehrmannes und die praktische Führung Freiwilliger Feuerwehren auf dem Lande“. Er entwickelte die „Dreiteilung des Löschangriffs“, indem er den Raum zwischen Brandstelle und Wasserentnahmestelle in drei Abschnitte teilte, in denen je ein Trupp von zwei Feuerwehrmännern arbeiten sollte. [...] Ab Anfang der dreißiger Jahre setzte sich der „dreigeteilte Löschangriff nach der Schnell’schen Lehre“ in weiten Teilen des Deutschen Reichs als Musterausbildungsvorschrift durch. Aufbauend auf den von Walter Schnell entwickelten Grundsätzen beschrieben Fritz Heimberg und Waldemar Fuchs die Ausbildung der Feuerwehrleute in allen Einzelheiten, ihre „Ausbildungsanleitung für den Feuerwehrdienst“, in Feuerwehrkreisen kurz als „Heimberg/Fuchs“ bekannt geworden, wurde zur Pflichtlektüre und zum Nachschlagewerk der Feuerwehrleute. Vom 1. Januar 1939 an wurde schließlich die „PDV 23, I. Teil, Abschnitt B“, die Polizeidienstvorschrift 23 „Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst“, I. Teil „der Löschangriff“, Abschnitt B „die Gruppe“, für alle Feuerwehren und den Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) bindend gültig. Die Gruppe und aus Gruppen bestehende Züge ersetzten die alten Halb- und Volllöschzüge. Für Wehren, die noch keine Motorspritze zur Verfügung hatten, wurde übrigens die Sonderregelung einer außerhalb der Gruppe arbeitenden Pumpenmannschaft unter Aufsicht des Maschinisten geschaffen. Die „PDV 23 I B“ wurde später zur Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 4 – Die Gruppe im Löscheinsatz“ weiterentwickelt, der „dreigeteilte Löschangriff“ hat sich also ebenfalls bis heute gehalten.


    Zuletzt: "dreiteiliger Löscheinsatz, Schnell ca. 1934" als vorläufer der FwDV 3 (4 usw. zurück) stimmt angesichts der oben genannten, immerhin neun Jahre äteren Publikation Schnells also eher nicht so ganz.

    Gruß

    Daniel



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