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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | JF´ler im Einsatz! | 115 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 684171 | ||
Datum | 07.06.2011 12:55 MSG-Nr: [ 684171 ] | 78025 x gelesen | ||
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Guten Tag um eine evtl. aufkommende und zersplitterende Diskussion auf dem "Waldbrandthread" zur Thematik vorzubeugen; Für Für BaWü gilt gem.: Feuerwehrgesetz (FwG) in der Fassung vom 2. März 2010 § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen," Gibt es in anderen Bundesländer neuere Regelungen und Erfahrungen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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