Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Vergütung für Ausbilder | 13 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 684366 |
Datum | 08.06.2011 00:38 MSG-Nr: [ 684366 ] | 3469 x gelesen |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
Atemschutzgeräteträger
Servus Julian,
Geschrieben von Julian Holsing
Welche "Pflichten" hat so ein Ausbilder dann?
die einzelnen Ausbilder werden bei uns einem oder mehreren Lehrgängen auf Kreisebene (z.B. TM, TF, Sprechfunker, Ma, AGT, Absturzsicherung etc.) zugeordnet. Innerhalb dieser Lehrgänge übernehmen sie vorab festgelegte Themen (und behalten diese auch in der Regel bis auf weiteres).
Geschrieben von Julian Holsing
Muss dann eine bestimmte Stundenanzahl ausgebildet werden?
Im Januar findet eine Dienstbesprechung aller Kreisausbilder statt. Dort werden dann die Termine für das gesamte Jahr verbindlich festgelegt. Zu diesen Terminen müssen die jeweils eingeteilten Ausbilder dann anwesend sein, und ihre Unterrichte bzw. Praxisausbildungen halten. Eine verpflichtende Mindeststundenzahl je Ausbilder gibt es bei uns derzeit aber nicht.
Gruß
Markus
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| 07.06.2011 12:39 |
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Fran7k W7., Mömbris |
| 07.06.2011 12:56 |
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., Nürnberg | |