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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | EHEC: Wie groß ist die Gefahr einer Ansteckung beim Pflegepersonal? | 20 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Hamburg / Hamburg | 685345 | ||
Datum | 15.06.2011 15:45 MSG-Nr: [ 685345 ] | 3057 x gelesen | ||
Berufsgenossenschaften haben andere Leistungen je nach Höhe der gewünschten Vericherungshöhe - ich kann als Mitglied der Berufsgenossenschaft Druck und Papier in der ich als Journalist versichert bin zwischen diversen Vericherungssummen für Invalidität oder Unfalltot wählen. Auch die Höhe des Verletztengeldes ist wählbar. Bei der Unfallkasse der Stadt HH kriegen die Mitarbeiter nur die Minimalstversorgung und die reicht nicht zum Leben oder Sterben. Selbst der Personalrat der Feuerwehr erkennt hier keine klare Regelung - der Dienstherr wird vermulich immer versuchen zu sagen " Du hast privat Sprossebn und Gurken gegessen" - da kann kaum einer das Gegenteil beweisen. Deshalb rät der Personalrat auch dringend (siehe Video) Dienstpläne selber aufzubewahren und ggf sich zeitliche Notizen zum ev EHEC Einsatz zu machen. auch Kommunen haften mit Steuerzahlergeldern - egal ob es Autos oder Menschen sind. Ist es nicht egal wie man das Kind nennt ( Vwersicherung oder Absicherung) wenn es keine klare Regelung gibt??? Und einer die Verantwortung audf den anderen schiebt ! Klar ist wohl nur - keiner weiß zu 100 %genau wie diese Erkrankung entstanden ist - keiner will das aber öffentlich sagen - alles deutet zwar auf einen Betrieb als Quelle hin - aber wie es dort entstanden ist weiß keiner wirklich!! | ||||
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