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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilzeitkräfte als Hauptamtliche Einsatzkräfte bei einer Feuerwehr? | 19 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 685424 | ||
Datum | 16.06.2011 16:39 MSG-Nr: [ 685424 ] | 4802 x gelesen | ||
Mir stellt sich bei diesen Modellen die Frage: Da es sich bei diesen Beschäftigungen um gewerbliche und vergütete Tätigkeiten handelt müssen die Regelungen der Arbeitszeitverordnungen eingehalten weren. Wie sehen die rechtskonformen Regelungen zu Ruhezeiten zwischen den verschiedenen Tätigkeiten und Pausenzeiten dazu aus? Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften? Grµß Rüdiger | ||||
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