Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Sanitäter ohne Feuerwehrgrundausbildung | 33 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 686108 |
Datum | 23.06.2011 08:55 MSG-Nr: [ 686108 ] | 8768 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrdienstvorschrift
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Feuerwehrdienstvorschrift
Guten Morgen,
Geschrieben von Ingo zum Felde
Wer in der FF mitmacht braucht eine spezifische Ausbildung.
Schon die FwDV 2 schreibt unter Ziff.:
" 2.1 Truppmannausbildung
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhalten die gleiche Truppmannausbildung. Ausnahmen sind für bestimme Funktionen, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig."
Einen nur als RS tätiger FW-Angehörigen sehe ich nicht unbedingt als Fachberater im Sinne der FwDV 2 etc. an.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 22.06.2011 21:31 |
|
Phil7ipp7 M.7, Wischenhofen |
| 22.06.2011 21:46 |
|
., Thierstein | |