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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | mal wieder Ölspur und Zuständigkeiten (RLP) | 21 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 687957 | ||
Datum | 08.07.2011 12:04 MSG-Nr: [ 687957 ] | 4631 x gelesen | ||
Hallo, ich würde mich nicht auf diese Begrifflichkeit verlassen, wenn dein "blockieren" nichts anderes ist als eine Sperrung mit allen hierfür Notwenigkeiten, bzw. der Feuerwehr möglichen Materialen, ist eine "Blockierung" eine Sperrung. Eine blockierung der Strasse mit einem Fahrzeug, nur damit ich rechtlich keine "Sperrung" durchführe halte ich für sehr gefährlich und ist kein Mittel der Wahl, da ich eventeull gar kein Fzg. habe das ich mal so querstellen kann und ich zum einen mein Fzg und das Personal gefährde. Ebenfalls gefährde ich auch Civilisten die ich nicht Richtig vor einer Einsatzstelle warne. Meine Rechtstellung oder Befugnisse kann man im Falle eines Schaden klären. Wobei eine nicht richtig abgesichetre E-Stelle mich eher in Bedrängiss bringen dürfte. Schon mal auf einer Autobahn gedient? Daniel | ||||
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