Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie die Komunalpolitik die Feuerwehr sieht, hier Führerschein. | 40 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 687958 |
Datum | 08.07.2011 12:04 MSG-Nr: [ 687958 ] | 19096 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Also mal abgesehn von der Frechheit das ganze als Genuss zu bezeichen.
Geschrieben von Jan Kunig"Es gibt so viele Fälle, die passieren können." Gemeinderat Lutz Bigl (CDU): "Je mehr wir reinschreiben, desto mehr legen wir uns fest." Sollte Kunig nicht zehn Jahre lang fahren können, will der Gemeinderat später erneut beraten.
Das heißt der FA der eine Pflichtaufgabe der Gemeinde mitfinazieren soll, soll einen Vertrag unterschreiben der ihn bindet und zur Zahlung verpflichtet, falls er den Vetrag nicht erfüllt, aber sämtliche Regelungen die in entlasten würden im falle eines Ausfalls, sei es durch Krankheit, Verletzung (am ende noch im Dienst) oder sonstiges werden nicht festgehalten. Geht das überhaupt?
Ich kann doch keine Vetrag zwischen 2 Parteien machen in dem steht A muss auf jeden Fall und B überlegt sich was wenn es soweit ist.
Ich hoffe ich habe das gewaltig fehlinterpretiert.
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| 08.07.2011 09:15 |
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Jan 7K., Niederlungwitz | |