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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anzahl notwendiger Atemschutzgeräteträger | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern | 687967 | ||
Datum | 08.07.2011 12:29 MSG-Nr: [ 687967 ] | 6139 x gelesen | ||
Hallo Markus, die Sache mit der dreifachen Besetzung der Geräte steht so in §4, Abs. 1, Satz 2 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG): (1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein. Komplettausgabe der AVBayFwG Gruß Uli | ||||
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