Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie die Komunalpolitik die Feuerwehr sieht, hier Führerschein. | 40 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 688151 |
Datum | 10.07.2011 11:28 MSG-Nr: [ 688151 ] | 16294 x gelesen |
1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Gunnar Kreidlselbst wenn eine Wiederholungsprüfung notwendig wird bezahlt es die Bundesanstalt, lediglich die Zusatzstunden muss man dann selber zahlen
....und selbst damit würde die BA auf die Schnauze fallen, wenn es einer drauf anlegt, wetten? Oder müssen diejenigen, die nur ein Jahr G26.3 bekommen das auch selbst zahlen? Und die, die durch eine andere Prüfung im THW fallen?
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
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| 08.07.2011 09:15 |
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Jan 7K., Niederlungwitz | |