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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten (FA und RD) | 14 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 689223 | ||
Datum | 19.07.2011 17:33 MSG-Nr: [ 689223 ] | 3672 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky-Radnai Eigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist Hat man damit nicht mehr Rechtssicherheit, falls sich die Rechtsmeinung irgendwann mal ändern sollte? Soweit ich das öfters in verschiedenen Vorlesungen, Vorträgen usw mitbekommen habe ist es doch nciht ungewöhnlich das man etwas festschreibt was schon vorher ggf. unter Berufung auf behelfsmäßige juristische Kontrukte gemacht wurde? mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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