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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten (FA und RD) | 14 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 689377 | ||
| Datum | 21.07.2011 00:12 MSG-Nr: [ 689377 ] | 3096 x gelesen | ||
Hi Katja, so ganz überflüssig finde ich das nicht. Denn letztlich war § 113 StGB weniger ein richtiger Straftatbestand, als mehr eine Privilegierung des Täters gegenüber der Nötigung in § 240 StGB. Das wird nur wieder auf ein gleiches Maß angeglichen. Im § 113 StGB war die Feuerwehr schon mit drin, aber private Rettungsdienste dürfte da nicht notwendig als Amtsträger beigewesen sein. Was mit gut gefällt, ist die Ausdehung des § 305a StGB in dem Gesetzentwurf auf Feuerwehrfahrzeuge und -geräte. Viele Grüße Sven | ||||
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